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Ausflug nach Teltow, Besuch von Clowns

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AS-BerichtBericht über die Sitzungen des Akademischen Senats der FU Berlin am 13. Februar und am 20. März 2013.
Der Hochschulforscher Peer Pasternack war vor rund einem Jahrzehnt für kurze Zeit als Berliner Wissenschaftsstaatssekretär tätig und hat über diese Episode ein lesenswertes Buch geschrieben, in dem er auch über einen damaligen Berliner Universitätspräsidenten berichtet, der anlässlich einer Reise ins Reich der Mitte von den schlanken Entscheidungsstrukturen an chinesischen Universitäten schwärmte und seine Hoffnung zum Ausdruck brachte, dass die Berliner Hochschulpolitik von China lernen möge. Das Problem: Demokratische Strukturen erbringen mitunter nicht nur schwer voraussehbare Ergebnisse, sie können auch übermäßig viel Zeit beanspruchen und so Prozesse der politischen Entscheidungsfindung entschleunigen. Deshalb wollen als Reaktion auf „Demokratiekosten“ Rufe nach starken CEOs oder gar nach „weniger Demokratie“ nicht verstummen. Ein Hartmut Mehdorn als Universitäts- oder gar Staatenlenker wird auf diese Weise zu einer immer weniger absurden Vorstellung. Das Governance-Institut des international tätigen Unternehmers Nicolas Berggruen ist mit prominenter Unterstützung bemüht, die Verschlankung der Demokratie weltweit zu popularisieren; auch hier wird nicht an Lob für Singapur und China gespart.

Nun stellt die akademische Selbstverwaltung einen Sonderfall von Demokratie dar. Während ein Bundestags- oder Landtagswahlrecht, das zum Beispiel zwischen Steuerzahlenden und Nicht-Steuerzahlenden, zwischen Berufstätigen und Nicht-Berufstätigen oder zwischen formalen Bildungsabschlüssen der Wählerinnen und Wähler unterscheidet, als noch nicht durchsetzungsfähig gelten kann (man beachte aber Frau Merkels Bemerkung zur „marktkonformen Demokratie“), sind an den Hochschulen schon seit Jahrzehnten verschlankte Demokratieformen üblich: So setzt sich das zentrale „Universitätsparlament“ der FU Berlin, der Akademische Senat (AS), aus Vertreterinnen und Vertretern von vier Statusgruppen zusammen, und zwar aus Studierenden, „sonstigen“ und akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern („WiMis“) sowie aus Professorinnen und Professoren. Dabei verfügt die professorale Gruppe über die absolute Mehrheit der Sitze – nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine zwingende Konsequenz aus der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit.

Abstrahiert man vom Verfassungsrecht und wendet die Angelegenheit pädagogisch, liegt die Interpretation nahe, dass sich die asymmetrische Repräsentation der Statusgruppen in den akademischen Gremien mit graduell unterschiedlichen Ausprägungen von Mündigkeit begründen lässt. Der Erziehungswissenschaftler Heinrich Roth formulierte schon zu Beginn der siebziger Jahre in seiner „Pädagogischen Anthropologie“ (übrigens eines der Werke, die Frau Schavan in ihrer Dissertation zu zitieren vergaß) als Bestandteile von Mündigkeit Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Fachkompetenz. Insbesondere bezüglich ihrer Fachkompetenz sind die Vollmündigen, die Professorinnen und Professoren, den anderen Gruppen von Universitätsangehörigen überlegen und deshalb in den Gremien überrepräsentiert. Dagegen bleibt der Gruppe der (noch weitgehend unmündigen) Studierenden nur der Platz am Katzentisch der universitären Demokratie. Die Repräsentation der WiMis ist zwar günstiger gestaltet als die der Studierenden, entspricht aber trotzdem nicht deren realen Bedeutung für den Lehr- und Forschungsbetrieb, sondern ihrer noch eingeschränkten Mündigkeit.

Ein weiterer erwähnenswerter Umstand kommt im Land Berlin hinzu: Bereits gegen Ende der neunziger Jahre ermöglichte die Einfügung einer „Experimentierklausel“ in das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) den Hochschulen, ihre Präsidien zu stärken und den zentralen Gremien Entscheidungsbefugnisse zu entziehen. So ist der Akademische Senat der FU nur noch für Grundsatzfragen der Organisation von Forschung und Lehre zuständig, viele relevante Entscheidungen werden als „operatives Geschäft“ ausschließlich durch das Präsidium getroffen. Nun kann aber trefflich darüber gestritten werden, wie Grundsatzfragen zu definieren sind und wo die Zuständigkeit des Akademischen Senats beginnt oder endet. Eine Änderung dieses Zustands ist wenig realistisch, denn eine Beendigung des inzwischen rund 15 Jahre währenden Experiments durch das Berliner Abgeordnetenhaus ist nicht absehbar.

Was bisher geschah

Nach dieser etwas länglichen, aber notwenigen Vorrede nun zum eigentlichen Thema: Im Mittelpunkt der AS-Sitzungen im Februar und März 2013 stand jeweils die neue Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der Freien Universität. Zum Hintergrund: Die Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2011 verpflichtete die Hochschulen, entsprechende Ordnungen zu Grundsatzangelegenheiten von Studium und Lehre zu verabschieden; erste Entwürfe des Präsidiums kursierten schon im Laufe des Frühjahr 2012 in den Fachbereichen, waren zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht den akademischen Gremien zugeleitet worden. Im Verlauf des Jahres 2012 entwickelte sich die RSPO zunächst zum Dauerthema der Kommission für Lehrangelegenheiten (KfL), in der die Studierenden im Unterschied zu allen anderen Gremien nach den Bestimmungen des BerlHG über die Hälfte der Sitze verfügen. Insgesamt rund 15 zwei- bis sechsstündige KfL-Sitzungen widmeten sich der RSPO; besonders umstritten waren Fragen wie die Anzahl der Prüfungswiederholungsmöglichkeiten, die offizielle Einführung eines Teilzeitstudiums und die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Schon früh beurteilten Studierendenvertreter die RSPO als „zentralen Überwachungs- und Bestrafungsmechanismus“ und initiierten Vollversammlungen und Protestaktionen. Im Laufe des Jahres 2012 war auch der Akademische Senat mit zunehmender Intensität mit der RSPO befasst; gegen Ende 2012/Anfang 2013 erreichte der studentische Protest gegen die neue Ordnung seinen Höhepunkt. Mehrere Sitzungen des AS wurden durch Blockaden oder lautstarke Störungen verhindert bzw. abgebrochen; letztlich erfolgte im Januar 2013 zur Sicherstellung der Durchführung einer AS-Sitzung ein Polizeieinsatz.

Eine Fahrt ins Blaue

Nach diesem Polizeieinsatz erklärte das FU-Präsidium aber zügig, dass die abschließenden Beratungen zur RSPO ohne polizeiliche Unterstützung stattfinden sollen. Zur Februar-Sitzung des Akademischen Senats erschien deshalb keine Polizei-Hundertschaft; stattdessen waren in respektabler Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Wachschutzdienstes engagiert worden, die zunächst erfolgreich studentische Protestformen kopierten und den AS-Sitzungssaal sowie die gegenüberliegenden Konferenzräume, in denen Vorbesprechungen vorgesehen waren, für die Mitglieder des Gremiums blockierten. Nachdem nach einigem hin und her sowohl die Mitglieder des AS als auch die studentische Öffentlichkeit Zugang zum Sitzungssaal bekamen, wurde kurz nach Sitzungseröffnung einigen Studierenden als Mitgliedern des Bildungsprotestplenums die Gelegenheit gegeben, eine Erklärung zu verlesen. Diese durchaus moderate (leider nicht online verfügbare) Stellungnahme sollte dann jedoch nicht unmittelbar im AS diskutiert werden, sondern erst nach der Verabschiedung der RSPO. Nach dieser hinsichtlich ihrer Folgen gut kalkulierten Entscheidung geschah das, was zu erwarten war: Studierende entrollten Transparente, lärmten, sprangen auf Tische und gaben dem Präsidium damit die Gelegenheit, eine bereits im Detail vorbereitete und nach der AS-Geschäftsordnung zulässige örtliche Verlegung der Sitzung zu verkünden und für die Sitzungsfortsetzung die Öffentlichkeit auszuschließen.

Die Reise zum Teltower Helmholtz-Zentrum für Materialforschung und Küstenforschung, das als Ausweichstandort vorbereitet war, verlief jedoch für viele AS-Mitglieder recht beschwerlich. Bereitstehende Kleinbusse wurden von Studierenden zunächst blockiert, einige als vertrauenswürdig eingestufte AS-Mitglieder erhielten den (zu dieser Zeit immer noch geheimen) Ausweichstandort von präsidialamtlicher Seite leise zugeraunt und machten sich per Bus und Bahn auf den Weg. Der (als weniger vertrauenswürdig eingeschätzte) Berichterstatter durfte eine durchaus angenehme Fahrt ins Blaue in einem Dienst-BMW des Präsidiums genießen, die aber nach dem Einsteigen in die Limousine fast zu einer studentischen Blockade der Habelschwerdter Allee geführt hätte. Nachdem alle AS-Mitglieder die Anreise zum Ersatz-Sitzungssaal im Land Brandenburg hinter sich gebracht hatten, konnte zügig wieder in die Tagesordnung eingestiegen und die RSPO beraten werden. Einer 20-minütigen Diskussion, so die Planung, sollte die Abstimmung folgen.

Kaum verwundern kann, dass sich auch mehrere Dutzend Studentinnen und Studenten zur Fortsetzung des Protests in Teltow einfanden. Verfolgungsfahrten mit PKWs – in früheren Zeiten bei vergleichbaren Gelegenheiten gängige Praxis ­– erwiesen sich dank moderner Kommunikationstechnologien in studentischer Hand als überflüssig. Der vom Präsidium beauftragte Wachschutzdienst (wie man begründet vermuten darf, eher in der Beendigung von Schlägereien in Diskotheken als im Konfliktmanagement im akademischen Feld geschult und erfahren) interpretierte seinen Auftrag im Eingangsbereich des Teltower Helmholtz-Zentrums nach Augenzeugenberichten nicht ausschließlich defensiv und ging stattdessen zeitweilig gegen die protestierenden Studentinnen und Studenten in die Offensive. Mehrere leicht verletzte Studierende waren die Folge; außerdem soll auch die Brandenburger Polizei im Verlauf des Frühabends noch am Ort der Auseinandersetzungen eingetroffen sein.

Vor der Abstimmung über die RSPO nahm der Akademische Senat noch einige wenige Änderungen des vorliegenden Ordnungstextes vor. So fand ein Antrag der GEW-Mittelbauinitiative eine Mehrheit, ein „zeitlich variables Studium“, eine alternative Formulierung für ein Teilzeitstudium ohne formalen Teilzeitstudierendenstatus, zu legalisieren. Restriktive Maßnahmen zur Einhaltung von Regelstudienzeiten dürften damit zumindest für die Studiengänge mit B.A/M.A-Struktur an der FU vorerst vom Tisch sein. Bezüglich der besonders umstrittenen Anzahl der Prüfungswiederholungen ließen die Mehrheitsverhältnisse dagegen alles beim Alten: Die Fachbereiche können entscheiden, ob sie zwei oder drei Prüfungswiederholungsmöglichkeiten in ihren Studiengängen einräumen wollen. Die Schlussabstimmung erbrachte eine klare Mehrheit für die RSPO; da die Gruppe der Studierenden aber geschlossen gegen die RSPO stimmte und anschließend ein suspensives Gruppenveto einlegte, konnte der Beschluss noch nicht in Kraft treten. Erst im Rahmen einer weiteren AS-Sitzung kann ein solches Gruppenveto nach den geltenden Regeln wieder überstimmt werden.

Die zweite Abstimmung

Mit der Einberufung einer weiteren AS-Sitzung zur Überstimmung des suspensiven Gruppenvetos wartete das Präsidium nicht bis zur Konstituierung des im Januar neu gewählten und ab April 2013 im Amt befindlichen neuen Akademischen Senats. Stattdessen wurde der noch bis zum Ende des Wintersemesters amtierende AS zum 20. März innerhalb der vorlesungsfreien Zeit einberufen. Um die Beeinträchtigung einer im Henry-Ford-Bau stattfindenden Tagung durch befürchtete lautstarke Proteste zu vermeiden erfolgte eine kurzfristige Sitzungsverlegung in ein Gebäude des Fachbereichs Rechtwissenschaften, wo – wenig überraschend – erneut Freunde des muskelbildenden Fitnesstrainings das Empfangskomitee stellten. Obwohl laut Präsidium nicht bestellt, waren auch einige Zivilbeamte der Berliner Polizei (gut erkennbar an ihren etwas altmodischen Kommunikationsgerätschaften) im Umfeld des Tagungsortes platziert. Im Vergleich zu vorangegangenen AS-Sitzungen begehrten aber nur relativ wenige Studentinnen und Studenten als Öffentlichkeit Einlass; denjenigen, die sich einem entsprechenden Aufruf folgend, eine Clownsmaske geschminkt hatten, wurde jedoch der Eintritt in den Saal zunächst verweigert.

Zur Öffentlichkeit gehörten an diesem Tag überraschenderweise auch – offenbar inspiriert durch die öffentliche Berichterstattung über die vorangegangene Sitzung – Anja Schillhaneck, wissenschaftspolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen und außerdem Vizepräsidentin der Berliner Abgeordnetenhauses, sowie Martin Delius, für die Piratenpartei Mitglied des Wissenschaftsausschusses des Abgeordnetenhauses und zudem Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Flughafen BER. Von Seiten der Studierenden waren für den Tagesordnungspunkt „RSPO“ umfangreiche Änderungsanträge vorbereitet worden, die auch wieder die schon mehrfach eingeforderten unbegrenzten Prüfungswiederholungsmöglichkeiten umfassten. Abgestimmt wurden diese Änderungsanträge jedoch nicht, da jede Modifikation des AS-Beschlusses zur RSPO vom 13. Februar der Studierendengruppe die Gelegenheit gegeben hätte, nach der Gesamtabstimmung ein erneutes suspensives Gruppenveto einzulegen. Stattdessen erfolgte eine Abstimmung über die „alte“, schon in Teltow beschlossene RSPO-Fassung, die dann wieder eine deutliche Mehrheit im Akademischen Senat fand. Eine ausführliche, gut zutreffende Schilderung des Sitzungsablaufs, die hier nicht wiederholt werden muss, findet sich in der Online-Ausgabe des Tagesspiegels. Soweit die zuständige Senatsverwaltung keine Monita äußert, wird die RSPO damit in Kürze in Kraft treten.

Ein Lehrstück

Insgesamt können Debatte und Entscheidungsfindung zur RSPO als Lehrstück zum Thema „Demokratie an der Hochschule“ dienen. Nachdem innerhalb eines knappen Jahrs für einen RSPO-Beschluss Dutzende von Sitzungsstunden in Kommissionen und im Akademischen Senat erforderlich waren, werden diejenigen, die dem universitären Gremienwesen und insbesondere der Beteiligung von Studierenden an Entscheidungen kritisch gegenüber stehen, sich in ihrer Haltung bestärkt fühlen und für die Zukunft auf noch schlankere, präsidial dominierte Entscheidungsstrukturen und vielleicht auch auf Mehdorn hoffen. Dagegen dürften zumindest diejenigen Studentinnen und Studenten, die sich an Diskussionen und Protesten zur RSPO beteiligt haben, die professoral dominierte Mehrheit des Akademischen Senats nun noch umso stärker als antidemokratischen Block wahrnehmen, der an einem Dialog nicht interessiert ist, Mehrheiten in Gremien gnadenlos ausnutzt und statt des Arguments den Wachschutz sprechen lässt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Studierenden dort, wo sie mit der Hälfte der Sitze eine günstigere Stimmposition einnehmen als im AS, nämlich in der Kommission für Lehrangelegenheiten, im RSPO-Kontext auch nicht immer davor gefeit waren, bei günstiger Gelegenheit Unsinniges „durchzustimmen“. Beide Seiten, das Präsidium und die es tragenden Gruppen sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, sind sich bezüglich ihrer Politikformen vielleicht ähnlicher, als sie es selbst glauben mögen. Was den Stil der Auseinandersetzungen betrifft, sind in den Sitzungen des AS der Geschäftsordnungsantrag, das suspensive Gruppenveto, die Beantragung geheimer Abstimmungen sowie die Feststellung der Nichtzuständigkeit des Gremiums gern genutzte ultimative Mittel, die jeweils andere Seite zur Weißglut zu treiben. Hätten Unbeteiligte den monatelangen Diskussionsverlauf zur RSPO im Akademischen Senat beobachtet, sie wären an die Dramaturgie eines Laurel-und-Hardy-Films erinnert worden.

Betrachtet man den zentralen Konfliktpunkt der RSPO-Debatte, die Frage der Prüfungswiederholung, genauer, wird noch etwas deutlich: Beide Seiten betrieben Symbolpolitik, also Politik, die nur den Anschein erweckt, ein Problem lösen zu wollen. So liegen an der Freien Universität überhaupt keine präzisen Zahlen zu Durchfallquoten in einzelnen Fächern vor, sondern allenfalls grobe alltagsempirische Einschätzungen. Diese wiederum weisen in die Richtung, dass in der großen Mehrzahl der FU-Fächer die Durchfallquoten eher als sehr niedrig eingeschätzt werden können und sich häufiges Prüfungsscheitern auf nur wenige Fächer und Studiengänge konzentriert – ein deutlicher Hinweis auf spezifische fachkulturelle oder aber hochschuldidaktische Problemlagen. Unter diesen Umständen die unbegrenzte Prüfungswiederholung in den Mittelpunkt studentischer Forderungen zu stellen, fällt genauso in die Kategorie von Symbolpolitik wie die von professoraler Seite vorgetragene Argumentation, dass es einer Exzellenzuniversität unwürdig sei, mehr als zwei Prüfungswiederholungsmöglichkeiten zu ermöglichen, besondere Strenge bei der Abnahme von Prüfungen mithin ein Zeichen von Qualität von Studium und Lehre und der gesamten Universität sei.

PS: Der Berichterstatter hat sich bei der geheimen Schlussabstimmung zur RSPO der Stimme enthalten.

 


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